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Dividende: Bedingungsloses Grundeinkommen

Bedingungsloses Grundeinkommen.

Jeder Deutsche Staatsbürger soll von Geburt bis zum Tod ein bedingsloses Grundeinkommen erhalten. Dieses soll so gestaltet sein, daß jeder Mensch mit diesem Geld seinen Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Wohnung, Mobilität, Anteil am gesellschaftlichen Leben) ohne Luxus bestreiten kann.

Die Kosten betrügen zwischen 66 und 98Mrd € (abhängig wie hoch der Betrag gewählt wird [800 - 1100€/Monat]).

Dem Mehraufwand stünden erhebliche Einsparungen entgegen:

Kindergeld

Elterngeld

BaFöG

Sozialleistungen (Hartz IV, etc.) (Leistungen SGB 2 u. 3: 47,5 Mrd€)

Arbeitsförderungsmaßnahmen

Renten (Zuschuß zur Rentenversicherung ca. 68 Mrd €)

Pensionen

Familienzuschüße (Kindergeld, Erziehungsgeld etc. 5,4Mrd€)

Abbau der Verwaltung für die o.g. Aufgaben

etc.

Im jetzigen Haushalt sind ca. 131Mrd € für Arbeit und Soziales, sowie ca. 6,6 Mrd € für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgesehen. Natürlich können nicht alle diese Ausgaben durch das bedinglose Grundeinkommen ersetzt werden, aber ein großer Teil (min. 100Mrd. €) würde entfallen können. Dazu verbergen sich Einsparungen in anderen Posten des Bundeshaushaltes.

Genau genommen könnte sich die Bundesrepublik Deutschland die Einführung eines bedingunslosen Grundeinkommen schon sofort leisten und würde höchstwahrscheinlich auch noch Kosten sparen.

Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen erlöschen alle weitere Ansprüche der Bürger auf soziale Absicherung durch den Staat. Es wird keine Ausnahmen geben und keine zusätzlichen Mittel werden bereitgestellt. Dem Bürger wird die Verantwortung für sein Leben wieder in die eigenen Hände gegeben und er wird dazu angehalten private Vorsorge für höheres Einkommen sofort oder im Alter selbst zu treffen. Dies wird dem Anspruchsdenken an den Staat Einhalt gebieten.

Die Höhe des Grundeinkommens wird alle zwei Jahre durch eine unabhängige Kommission aufgrund der Lebenshaltungskosten bestimmt. Die Mitglieder werden vom Bundestag und Bundesrat aus einer zufälligen Liste gewählt. Politiker, die ein Amt inne haben, sind von der Kommission ausgeschloßen. Kommissionsmitglieder dürfen 2 Jahre vor und nach der Kommissionstätigkeit kein politisches Amt ausüben.

Das Grundeinkommen trägt auch zum sozialen Frieden bei. Ungerechtigkeiten entfallen, Willkürmaßnahmen in Behörden entfallen, Verunglimpfung von Empfängern entfällt.

Dem Argument konservativer Kreise, daß damit keine Motivation zur Arbeitsaufnahme, kann man einfach mit der jetzigen Situation entgegen treten. Die geringen Sozialleistungen dienen auch nicht der Motivation, Empfänger wollen in der Regel etwas sinnvolles tun und suchen sich Arbeit. Weiterhin muß man berücksichtigen, daß fast 2/3 der Empfänger von Sozialleistung vom Gesetzgeber nicht zur Arbeitsaufnahme aufgefordert werden.

Vielmehr werden sich die Menschen mit Dingen beschäftigen, die ihnen Spaß und für sie Sinn machen. Vielfach werden sich daraus Tätigkeiten ergeben mit denen wiederum Geld verdient wird und damit auch zu Steuereinnahmen. Ein Großteil wird sich den Unkenrufen der konservativen Gesellschaft zu traditionellen Ausbildungen und Berufen entscheiden. Die Wirtschaft wird von neuen Betriebsformen profitieren. Existenzgründer können sich z.B. zu Kooperativen zusammenschließen und in den Anfangsjahren Overheadkosten reduzieren, wer mitarbeitet erhält kein Gehalt mehr, sondern einen steuerpflichtigen Anteil am Betriebsergebnis.

Um einen Mißbrauch durch Investoren, Kapitaleigner vorzubeugen, muß die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland erschwert werden. Betriebsschließungen in Deutschland können nur vorgenommen werden, wenn für weitere 10 Jahre die Löhne und Gehälter als Steuern gezahlt werden. Firma, die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen drohen, kann im schlimmsten Fall das Eigentum entzogen werden. Abbau von Arbeitsplätzen muß durch staatliche Institutionen genehmigt werden, dazu muß transparent und öffentlich die finanzielle Lage untersucht werden. Personen die an diesem Prozeß beteiligt sind (bis hin zum Vorstand und Aufsichtsrat) sind persönlich haftbar für Richtigkeit der Angaben. Falsche Angaben werden mit Haftstrafen ohne Bewährung, zuzüglich Schadensersatz und Geldstrafen geahndet.

Familien mit Kindern müßen eine besondere Verantwortung tragen.

Die Erziehungsberechtigten erhalten das Grundeinkommen für ihre Kinder. Sie sind haftbar dafür, daß diese Mittel den Kindern zugute kommen und sollen auch aus diesen Mitteln nachweisbar für ausreichende Rücklagen sorgen.

Die Einsparung an Staatsausgaben alleine reicht kaum aus um dieses Model zuverläßig zu finanzieren. Die Steuereinnahmen müßen angepaßt werden. Die Einführung des bedingunslosen Grundeinkommens, könnte genutzt werden, um eine umfassende Steuerreform auszulösen.

Die nicht mehr nötigen Einnahmen für Arbeitslosen- und Rentenversicherung könnten der allgemeinen Steuer zugeordnet werden. Jeder Deutsche muß eine Steuererklärung abgeben, steuerfrei sind Jahreseinkommen in Höhe des Grundeinkommens. Darüber hinaus gehendes Einkommen unterliegt einer stetigen Progression. Freibeträge entfallen.

Jeglicher Geldtransfer in das Ausland unterliegt einer progressiven Transfersteuer.

Falsche Angaben in der Steuererklärung, nicht angegebene Einnahmen sind eine Straftat die mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft wird, ebenso Schwarzarbeit, wo Auftraggeber und – nehmer Haftstrafen verbüßen müßen.

Auch deutsche Staatsbürger, die permanent im Ausland leben erhalten das Grundeinkommen, jedoch mit einem Abschlag der prozentual dem Unterschied der Lebenshaltungskosten zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsland entspricht. Ein Aufschlag für erhöhte Lebenshaltungskosten wird nicht gewährt. Zusätzliches Einkommen muß auch bei diesen Bürgern versteuert werden, dies gilt auch bei Entsendung durch den Arbeitgeber.

Bei Straftätern, die eine Haftstrafe verbüßen ruht das bedingungslose Grundeinkommen.

Ausländische Staatsbürger können das Grundeinkommen nur erhalten, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 15 Jahre) in Deutschland permanent gelebt, gearbeitet und Steuern abgeführt haben. Das Grundeinkommen wird nicht gezahlt, wenn der ausländische Staatsbürger Deutschland verläßt.

Ausländische Staatsbürger können weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und so in den Genuß des Grundeinkommens kommen. Die Fristen für eine Einbürgerung werden jedoch verlängert.

Ausländische Ehegatten von Deutschen werden als ausländische Staatsbürger behandelt, es gibt für sie keine Sonderegelung.

Eine wichtige Voraussetzung ist den Staatshaushalt auf eine verläßliche Basis zu stellen. Der Haushalt muß soweit umgestellt werden, daß zur Finanzierung des Haushaltes die Einnahmen des Vorjahres herangezogen werden. Dazu muß im Haushalt eine Rückstellung erfolgen, die unantastbar bleibt, bis die erforderliche Summe zustande kommt. Neuverschuldung wird begrenzt und darf nur bei außergewöhnlichen Umständen in Anspruch genommen werden.